Die Brunneckerhöhle ist eine aktive Wasserhöhle, eine Befahrung also nur bei extremer Trockenheit anzuraten. Außerdem gilt sie seit 1967 als Naturdenkmal und darf deshalb nur mit vorheriger Genehmigung besucht werden.
Kurz hinter dem Eingang, der direkt neben der Bundesstrasse am Paß Lueg liegt, folgt ein kurzer abwärtsführender Schluf. Im Winter ist dieser durch Eisbildungen noch zusätzlich eingeengt, so dass schon besser proportionierte Höfos an dieser Stelle aufgeben mussten. Durch enge Gänge gelangt man wenig spektakulär in den Teufelsdom. Ein absolut nicht empfehlenswerter Aufstieg an der durchgerosteten, z.T. mit dünnsten Reepschnüren zusammengeflickten Leiter sowie eine anschließende Querung, bei der die uralten Seile und Befestigungen mehr psychischen als noch wirklichen Halt bieten, führt in den Haupttunnel. Dort ändert sich der Charakter der Höhle grundlegend. Großräumige Gänge mit Bachläufen und Seen wechseln sich hier ab.
!!! Besonders geschützte Höhle (Rechtsgrundlage: § 4 Salzburger Höhlengesetz) !!!
Aus bestimmten Gründen besonders erhaltungswürdige Höhle. In dieser Höhle ist grundsätzlich für jegliche Befahrung eine Ausnahmebewilligung der Landesregierung erforderlich.